BAUHERR: Landeshauptstadt Stuttgart
FERTIGSTELLUNG: 12/2016
BGF: –
BRI: –
Der aus den 70-er Jahren stammende Bestandsbau steht unter Denkmalschutz. Unter der Vorgabe keine spürbaren Änderungen vorzunehmen wurde als 1. Bauabschnitt die gesamte Haustechnik sowie Wand und Bodenbeläge wie auch die Möblierung im Kuppelsaal erneuert bzw. aufgearbeitet.